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Channel: Michael Langhans Rechtsanwalt | Donauwörth » SGB II
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Unterstützung für Familienferien für SGB II Bezieher

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Sowas gibts in Bayern. Hatte ich bisher nicht gewusst.

Wer bekommt Zuschüsse?

Familien
(Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und allein erziehende Mütter und Väter mit einem Kind oder mehreren Kindern, für das/ die sie Kindergeld beziehen; in begründeten Ausnahmefällen von Großeltern mit einem Enkelkind oder mehreren Enkelkindern, für das/ die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und allein erziehende Mütter und Väter Kindergeld beziehen)
mit Hauptwohnsitz in Bayern,
deren jährliches Familiennettoeinkommen unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegt:
allein erziehende Eltern mit einem Kind: 15.600 Euro
beide Eltern mit einem Kind: 17.400 Euro
je weiteres Kind: 4.800 Euro
(eine Einkommensprüfung entfällt, wenn die Familie beziehungsweise der Haushaltsvorstand Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht),
wenn während des Erholungsaufenthalts ein Angebot der Eltern- und Familienbildung wahrgenommen wird.

Es werden aber nur diese Ferienziele gefördert


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